Die Wiedereingliederung wird auch stufenweise Wiedereingliederung oder Hamburger Modell genannt. Sie unterstützt Beschäftigte nach längerer Krankheit oder Reha. Ziel ist die schrittweise Rückkehr in den Beruf. Die Belastung wird langsam gesteigert.

Für HR bedeutet das klare Planung von Arbeitszeit und Aufgaben. Kommunikation muss eng abgestimmt sein. Auch die Dokumentation ist wichtig. So behalten HR-Teams den Überblick. Die Wiedereingliederung nach Krankheit wird dadurch steuerbar und transparent

Was bedeutet Wiedereingliederung?

Die Wiedereingliederung ist eine stufenweise Rückkehr in den Job nach Krankheit oder Unfall. Sie wird auch Hamburger Modell genannt. Beschäftigte werden langsam wieder an den Arbeitsalltag herangeführt. Während der Maßnahme gelten sie weiterhin als arbeitsunfähig. Die Arbeitszeit steigt Schritt für Schritt. So soll die teilweise Belastbarkeit langsam erhöht werden. Die vollständige Rückkehr in den Beruf ist das Ziel. Für HR ist wichtig: Aufgaben und Arbeitszeiten müssen eng mit Führungskräften abgestimmt werden.

Wann kommt eine Wiedereingliederung nach Krankheit infrage?

Eine Wiedereingliederung nach Krankheit kommt infrage, wenn eine teilweise Belastbarkeit vorliegt. Gleichzeitig besteht weiter Arbeitsunfähigkeit. Ärztinnen oder Ärzte müssen dies bestätigen. Auch eine vollständige Rückkehr in den Beruf muss absehbar sein.

Die Teilnahme ist freiwillig. Alle Beteiligten müssen zustimmen. Dazu gehören Beschäftigte, Arbeitgeber und der zuständige Leistungsträger.

Beispiel: Ein Mitarbeiter startet mit zwei Stunden täglich. Er übernimmt zunächst leichte Aufgaben.

Die Aufgaben müssen an die Belastung des Mitarbeiters angepasst werden. Der Mitarbeiter ist nicht voll beschäftigt und so sollten es auch die Arbeitszeiten widerspiegeln. Sowohl Führungskräfte als auch das Team sollten darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Wie läuft eine Wiedereingliederung ab?

Die Wiedereingliederung läuft in klaren Schritten ab. Zuerst erfolgt eine medizinische Einschätzung durch den Arzt oder die Reha-Einrichtung. Danach wird ein individueller Stufenplan erstellt. Dieser wird mit Beschäftigten und Arbeitgeber abgestimmt. Anschließend geht der Plan an den zuständigen Leistungsträger.

Der Start erfolgt mit reduzierter Arbeitszeit. Die Rückkehr wird schrittweise gesteigert. Anpassungen sind jederzeit möglich. Der Prozess kann verlängert oder beendet werden.

Die Planung von Stunden und Aufgaben je Phase durch die Personalabteilung ist unverzichtbar. Digitale Arbeitszeit- und Einsatzplanung kann HR dabei unterstützen, reduzierte Stunden und angepasste Aufgaben transparent abzubilden.

Stufenplan: Beispiel für eine Wiedereingliederung

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Der Stufenplan wird individuell von einer Ärztin oder einem Arzt erstellt. Er legt Beginn und Ende der Wiedereingliederung fest. Er definiert auch die tägliche Arbeitszeit. Zusätzlich enthält er mögliche Aufgaben und Einschränkungen. Anpassungen sind jederzeit möglich.

Ein typischer Verlauf kann mit zwei Stunden täglich starten. Danach steigt die Arbeitszeit auf vier Stunden. Später sind sechs Stunden möglich. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach der Belastbarkeit und der ärztlichen Einschätzung.

Beispiel-Stufenplan für 6 Wochen

Der Stufenplan der Wiedereingliederung ist immer individuell. Das folgende Beispiel dient nur zur Orientierung.

  • Phase 1 (Woche 1–2)

    2 Stunden täglich. Leichte Aufgaben und Einarbeitung. Keine Überstunden.

  • Phase 2 (Woche 3–4)

    4 Stunden täglich. Reguläre Aufgaben in reduziertem Umfang.

  • Phase 3 (Woche 5)

    6 Stunden täglich. Erweiterte Aufgaben, weiterhin reduzierte Belastung.

  • Phase 4 (Woche 6)

    Schrittweise Rückkehr zur vollen Arbeitszeit. Vorbereitung auf den Normalbetrieb.

Die konkrete Ausgestaltung hängt immer von der ärztlichen Einschätzung und der individuellen Belastbarkeit ab.

Wie viele Stunden arbeitet man bei einer Wiedereingliederung?

Es gibt keine einheitliche Stundenzahl bei einer Wiedereingliederung. Die Arbeitszeit richtet sich immer nach dem ärztlichen Stufenplan und der individuellen Belastbarkeit.

Oft beginnt die stufenweise Wiedereingliederung mit wenigen Stunden pro Tag. Laut gesund.bund sind zum Beispiel zwei Stunden täglich möglich.

Beispiel: Wenn im Stufenplan zwei Stunden vorgesehen sind, darf auch nur in diesem Umfang gearbeitet werden.

Die Arbeitszeit muss realistisch in Dienstpläne und Teamkapazitäten eingeplant werden. Überstunden sind ausgeschlossen. Eine Anpassung erfolgt nur nach Abstimmung im Stufenplan.

Wie lange vorher sollte HR die Wiedereingliederung planen?

Es gibt keine feste Frist, wie lange vorher eine Wiedereingliederung geplant werden muss. Wichtig ist der Zeitpunkt, an dem ein ärztlicher Vorschlag oder eine Information aus Reha oder Krankenkasse vorliegen. Ab diesem Moment sollte HR aktiv werden. Vor Beginn müssen alle Zustimmungen vorliegen.

Die Bezirksregierung Köln weist darauf hin, dass sowohl Arbeitgeber als auch Krankenkasse der Maßnahme zustimmen müssen.

Mit dieser HR-Checkliste können Sie prüfen, ob Ihr Mitarbeiter startklar für die Wiedereingliederung ist:

  • Stufenplan prüfen
  • Arbeitszeit und Aufgaben abstimmen
  • Führungskraft informieren
  • Vertretung und Teamkapazität planen
  • Dokumentation vorbereiten
  • Ansprechpartner festlegen

Eine zentrale HR Planungslösung hilft, reduzierte Einsatzzeiten und Änderungen nachvollziehbar zu koordinieren.

Rechte und Pflichten bei der Wiedereingliederung

Die Rechte und Pflichten bei der Wiedereingliederung betreffen Beschäftigte und Arbeitgeber. Beide Seiten müssen den Stufenplan einhalten und eng zusammenarbeiten. Die Maßnahme ist nur wirksam, wenn alle Beteiligten zustimmen und die ärztlichen Vorgaben berücksichtigt werden.

Rechte und Pflichten von Beschäftigten

Beschäftigte bleiben während der stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähig. Die Teilnahme ist freiwillig. Sie müssen sich an den ärztlichen Stufenplan halten. Änderungen sind nur in Abstimmung möglich.

Treten gesundheitliche Probleme auf, sollten diese frühzeitig gemeldet werden.

Während der Wiedereingliederung besteht kein Urlaubsanspruch, da weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Urlaub ist in dieser Phase daher nicht möglich.

Rechte und Pflichten von Arbeitgebern

Arbeitgeber prüfen den Stufenplan der Wiedereingliederung nach Krankheit. Sie müssen geeignete Aufgaben und eine reduzierte Belastung ermöglichen. In der Regel stimmen sie dem Plan zu, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Bei schwerbehinderten Mitarbeitenden gelten besondere Schutz- und Teilhaberechte. Eine Wiedereingliederung kann in diesem Fall unter bestimmten Voraussetzungen auch eingefordert werden.

Beachten Sie, dass der Schutz personenbezogener Daten Priorität hat. Das bedeutet, dass nur arbeitsbezogene Informationen im Team geteilt werden dürfen. Diagnosen und alle weiteren Informationen müssen vertraulich bleiben.

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Wie viel Geld bekommt man bei der Wiedereingliederung?

Während der Wiedereingliederung besteht grundsätzlich kein regulärer Lohnanspruch. Beschäftigte gelten weiterhin als arbeitsunfähig. Geleistete Arbeitsstunden müssen dementsprechend nicht entlohnt werden.

Meist erhalten sie Krankengeld von der Krankenkasse. Nach einer Reha kann Übergangsgeld durch die Rentenversicherung gezahlt werden. Bei Arbeitsunfällen ist die Unfallversicherung zuständig.

Laut gesund.bund liegt das Krankengeld bei etwa 70 % des Bruttoeinkommens, maximal 90 % des Nettoeinkommens. Übergangsgeld beträgt meist 68 % des Nettoeinkommens oder 75 % mit Kindern.

Arbeitgeber können freiwillig Zahlungen leisten. Diese müssen jedoch mit dem Leistungsträger abgestimmt werden, da sie angerechnet werden können.

Wer schickt den Wiedereingliederungsplan an die Krankenkasse?

Der Wiedereingliederungsplan wird in der Regel vom Arzt oder der Reha-Einrichtung erstellt. Anschließend wird der Plan mit den Beschäftigten und dem Arbeitgeber abgestimmt. Bei Zustimmung wird er an den zuständigen Leistungsträger, meist die Krankenkasse, übermittelt.

Je nach Fall kann auch die Reha-Einrichtung oder der Arzt die direkte Einreichung übernehmen. Entscheidend ist die unterschriebene Version des Stufenplans.

Der Plan wird nach Erstellung und Unterschrift an den Leistungsträger zurückgesendet. Die Beginnmitteilung gilt dabei als offizieller Start des Verfahrens.

Aufgabe der Personalabteilung ist es also, dem Vertrag zuzustimmen und ihn ggf. zu unterschreiben. Sie ersetzen aber nicht den Arzt oder den Leistungsträger.

Wie HR die Wiedereingliederung im Arbeitsalltag unterstützt

HR unterstützt die Wiedereingliederung vor allem durch saubere Planung im Arbeitsalltag. Reduzierte Arbeitszeiten müssen korrekt eingeplant werden. Überstunden und zusätzliche Belastungen sind zu vermeiden. Aufgaben werden passend zur aktuellen Belastbarkeit verteilt.

Führungskräfte und Teams sollten rechtzeitig informiert werden. Änderungen im Verlauf der Wiedereingliederung müssen dokumentiert werden. Datenschutz ist dabei zentral. Gesundheitsdaten dürfen nicht unnötig im Team geteilt werden.

Rückkehrgespräche helfen, den Fortschritt strukturiert zu begleiten. Arbeitszeitdaten können genutzt werden, ohne medizinische Informationen zu erfassen.

Mit Protime behalten HR-Teams Arbeitszeiten, Einsatzplanung und Anpassungen transparent im Blick – besonders bei sensiblen Rückkehrprozessen wie der Wiedereingliederung. So bleiben Prozesse der nachvollziehbar und sicher im Alltag integriert.

Fazit: Wiedereingliederung braucht klare Abstimmung

Die Wiedereingliederung unterstützt Beschäftigte bei der schrittweisen Rückkehr in den Beruf nach Krankheit. Sie erfolgt individuell und orientiert sich an der Belastbarkeit.

Für HR und Arbeitgeber ist klare Planung entscheidend. Arbeitszeiten und abgestimmte Aufgaben müssen realistisch abgeschätzt werden. Ebenso wichtig sind transparente Kommunikation und saubere Dokumentation im gesamten Prozess.

Die Abstimmung über die stufenweise Wiedereingliederung erfolgt über mehrere Parteien. Arzt, Beschäftigte, Arbeitgeber und Leistungsträger müssen gemeinsam zustimmen. Damit bleibt die Wiedereingliederung eine individuelle Lösung für jeden Fall.

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FAQ zur Wiedereingliederung

Wie läuft das mit der Wiedereingliederung?

Die Wiedereingliederung beginnt mit einer ärztlichen Einschätzung und einem Stufenplan. Dieser wird mit Beschäftigten, Arbeitgeber und zuständigem Leistungsträger abgestimmt. Danach kehrt die Person schrittweise mit reduzierter Arbeitszeit zurück.

Wie viele Stunden muss man bei einer Wiedereingliederung arbeiten?

Die Stundenzahl steht im individuellen Stufenplan. Häufig beginnt die Wiedereingliederung mit wenigen Stunden täglich und wird schrittweise erhöht. Als Orientierung nennt gesund.bund mindestens zwei Stunden täglich

Wie viel Geld bekommt man bei der Wiedereingliederung?

Beschäftigte bleiben während der Wiedereingliederung weiter arbeitsunfähig. Sie erhalten in der Regel Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld. Die genaue Höhe hängt vom zuständigen Träger und der individuellen Situation ab.

Wer schickt den Wiedereingliederungsplan an die Krankenkasse?

Der Plan wird ärztlich erstellt und mit Arbeitgeber und Beschäftigten abgestimmt. Die Einreichung erfolgt über die behandelnde Praxis, Reha-Einrichtung oder die versicherte Person. Entscheidend ist, dass der zuständige Leistungsträger vor Beginn zustimmt.

Kann eine Wiedereingliederung abgebrochen werden?

Ja. Wenn die Belastung zu hoch ist oder sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann die Maßnahme angepasst oder abgebrochen werden. Gesund.bund erklärt, dass eine Unterbrechung bis zu sieben Kalendertage möglich ist. Dauert sie länger, gilt die Wiedereingliederung als abgebrochen.

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