Ein paarmal am Tag für 5 Minuten raus „eine rauchen". Wer kennt es nicht. In vielen Unternehmen sind Raucherpausen fest in den Arbeitsalltag etabliert. Doch sind Raucherpausen Arbeitszeit? Dies ist eine der häufigsten Unsicherheiten in Unternehmen. Gesetzlich fehlt hier eine eindeutige Regelung. Für Arbeitgeber sind diese Arbeitsunterbrechungen jedoch häufig ein Dorn im Auge.

Wer viermal am Tag 5 Minuten Raucherpause macht, hat mehr als eineinhalb Stunden Extra-Pause in der Woche. Das trifft auf rund 20 % der Erwerbstätigen derzeit in Deutschland zu. Wenn diese Zeit nicht von der Arbeitszeit abgezogen wird, wird es unfair. Es bietet viel Konfliktpotenzial zwischen den Rauchern und Nichtrauchern.

Ohne genaue gesetzliche Regelung, ist die Lösung dieses Konflikts für Arbeitgeber häufig schwer. Daher erklären wir gesetzliche Rahmenbedingungen und geben Ihnen Lösungsvorschläge!

Sind Raucherpausen Arbeitszeit? Die rechtliche Einordnung

Nein, Ruhepausen sind keine Arbeitszeit. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine Pause von der Arbeit.

Ruhepausen sind nach § 4 Arbeitszeitgesetz verpflichtend. Dementsprechend muss der Arbeitgeber 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden gewährleisten. Ab neun Stunden muss die Pausenzeit mindestens 45 Minuten betragen. Auf eine zusätzliche Raucherpause gibt es gesetzlich keinen Anspruch. Bei dieser Arbeitsunterbrechung handelt es sich um eine freiwillig genommene Pause. Sie unterliegt dementsprechend nicht der Vergütungspflicht.

Für eine Raucherpause sollte sich ein Mitarbeiter dementsprechend ausstempeln. Um dies unkompliziert zu gestalten, bieten sich digitale Zeiterfassungssysteme an.

Raucherpausen während der Arbeitszeit: Welche Regeln gelten im Unternehmen?

Raucherpausen sind kein Teil der gesetzlich verordneten Ruhepausen während der Arbeitszeit. Um das Rauchen im Unternehmen möglich zu machen, gelten einige Vorschriften.

  • Ausstempeln während der Raucherpause: Raucherpausen gehören nicht zur offiziellen Arbeitszeit. Dementsprechend sollten Mitarbeiter sich für diese Arbeitsunterbrechung ausstempeln.
  • Ort der Raucherpausen: Hier greift vor allem § 5 der Verordnung über Arbeitsstätten. Dieser Paragraf regelt den Schutz der Nichtraucher. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit der Nichtraucher im Unternehmen zu schützen. Er muss gewährleisten, dass sie keinen schädlichen Rauch einatmen. Daraus geht hervor, dass das Rauchen im Betrieb oder in bestimmten Bereichen verboten sein muss. Raucher haben somit die Möglichkeit, in einem Raucherbereich ihre Pause zu machen.
  • Einschränkungen vom Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann Raucherpausen in der Arbeitszeit einschränken. Das geht aus dem Weisungsrecht des Arbeitgeber hervor. Dies besagt, dass der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen kann. Dazu gehören auch die Pausen. Der Betriebsrat hat jedoch in jedem Fall ein Mitbestimmungsrecht.
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Müssen Raucherpausen von der Arbeitszeit abgezogen werden?

Ja, Raucherpausen müssen von der Arbeitszeit abgezogen werden. In dieser Zeit wird keine Arbeitsleistung erbracht. Raucherpausen gelten als private Unterbrechung. Durch Abziehen der Arbeitszeit stellen die Arbeitgeber eine korrekte Zeiterfassung sicher. Außerdem wird dadurch die Gleichbehandlung von Rauchern und Nichtrauchern sichergestellt.

In der Praxis setzen viele Unternehmen auf intelligente HR-Software. Mitarbeiter können sich durch einen HR-Self-Service selbst ein- und ausloggen. Bei einer Raucherpause können sie sich über ihren Computer oder über eine App auf dem Handy ausloggen. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird auf ein Arbeitszeitkonto gebucht. Raucherpausen werden dementsprechend nicht für das Gehalt berücksichtigt. Die Daten werden am Ende des Monats für die Abrechnung weitergeleitet. Durch automatisierte Prozesse werden die Arbeitszeiten transparent für Management und Arbeitnehmer. Das reduziert das Konfliktpotential und schafft Vertrauen.

Als Alternative bieten einige Unternehmen eine pauschale Zusatzpause für alle an. Sozusagen eine Raucherpausen für Nichtraucher und Raucher. Diese ist dann jedoch tariflich oder im Arbeitsvertrag festgelegt.

Gleichbehandlung im Unternehmen: Raucherpausen und Nichtraucher

Raucherpausen können unter den Mitarbeitern zu Konflikten führen. Die Raucher unterbrechen mehrmals am Tag ihre Arbeitszeit, um zu rauchen. Nichtraucher hingegen verbringen die Zeit am Schreibtisch oder im Betrieb. Das erweckt schnell den Eindruck von ungleicher Arbeitsbelastung. Außerdem können Produktivität und Workflows unter den ständigen Unterbrechungen leiden. Folgen können eine eingeschränkte Motivation und ein schlechtes Teamklima sein.

Um das zu vermeiden, können sich Arbeitgeber auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. Laut diesem Grundsatz darf der Arbeitgeber keine einzelnen Gruppen ungerechtfertigt bevorzugen. Allen Arbeitnehmern muss die gleiche Form von Flexibilität gewährt werden. Mit diesen drei konkreten HR-Strategien können sie die Gleichbehandlung im Unternehmen sicherstellen:

  1. Klare Pausenregelungen: Geben Sie klare Pausenregelungen vor. Informieren Sie über die Häufigkeit und Länge der Pausen. Machen Sie deutlich, dass Raucherpausen nicht zur Arbeitszeit zählen und ausgestempelt werden müssen. Diese Information sollte an alle Mitarbeitenden gehen, um vollständige Transparenz sicherzustellen.
  2. Transparente Zeiterfassung: Raucherpausen müssen als Arbeitszeitunterbrechung dokumentiert werden. Diese Erfassung sollte nachvollziehbar sein und dokumentiert werden.
  3. Definierte Raucherbereiche: Räume zum Rauchen müssen von Nichtrauchern abgegrenzt sein. So sieht es der Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden vor. Informieren Sie die Beschäftigten über die Bereiche und markieren Sie sie deutlich.

Raucherpausen richtig regeln: Beispiele für betriebliche Vereinbarungen

Einheitliche, betriebliche Regelungen für Raucherpausen vermeiden Konflikte und schaffen Transparenz. Unternehmen haben so auch die Möglichkeit, sich rechtssicher abzusichern. Wir stellen Ihnen typische Beispiele für Regelungen in Unternehmen vor:

  1. Rauchen nur in offiziellen Pausen: Gesetzlich stehen jedem Arbeitnehmer je nach Arbeitszeit 30 bis 45 Minuten Pause zu. Arbeitgeber können festlegen, dass das Rauchen nur während dieses Zeitraums zulässig ist. Diese Regelung ist klar und bietet keinen Interpretationsspielraum. Die Arbeitszeitkonten werden nicht zusätzlich belastet. Jedoch bietet dieses Modell nur wenig Flexibilität für rauchende Mitarbeiter.
  2. Verpflichtendes Ausstempeln: Bei jeder Pause stempelt sich der Mitarbeiter aus und wieder ein. Die Raucherpausen werden somit automatisch von der Arbeitszeit abgezogen. Diese Variante ist am beliebtesten in Unternehmen. Sie ist rechtssicher und behandelt alle Mitarbeiter gleich. Jedoch ist ein Zeiterfassungssystem nötig, um die Raucherpausen präzise zu erfassen.
  3. Begrenzung von Dauer und Häufigkeit: Allen Mitarbeitern kann eine pauschale Extra-Pause zugesichert werden. Sie ist auf Dauer und Häufigkeit begrenzt. Das verhindert übermäßige Unterbrechungen und stellt bessere Planbarkeit sicher. Der Kontrollaufwand ist jedoch hoch.
     

Warum klare Regeln zu Raucherpausen für Unternehmen wichtig sind

Raucherpausen waren lange ein ungeschriebenes Gesetz in Unternehmen. Sie waren fest etabliert in den Unternehmensalltag, ohne dass darüber gesprochen wurde. Klare Regelungen sind jedoch wichtig, um Konflikte im Unternehmen zu vermeiden. Fehlen die Rahmenbedingungen, steigt das Risiko für:

  • Arbeitszeitbetrug: Wenn die Abgrenzung zwischen Arbeit und Pause unklar ist, kann es zu Arbeitszeitbetrug kommen. Raucherpausen werden nicht richtig erfasst oder unrechtmäßig verlängert. Das kann nicht zuletzt arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Konflikte im Team: Nichtraucher fühlen sich durch Raucherpausen benachteiligt. Fehlt ein Regelwerk, wirken diese Unterbrechungen wie „Sonderrechte" für Raucher. Dieser Konflikt kann negative Auswirkungen auf Zusammenarbeit und Produktivität haben.
  • Dokumentationslücken: Werden Raucherpausen nicht korrekt erfasst, führt dies zu Problemen bei Prüfungen. Machen Sie Ihren Mitarbeitern daher die Aufzeichnungspflicht von Raucherpausen deutlich.

Mit strukturierten Prozessen können Sie diese Risiken vermeiden. Legen Sie klare Pausenrichtlinien im Unternehmen fest. Anschließend ist die transparente Kommunikation durch HR maßgeblich.

Fazit: Raucherpausen transparent und fair organisieren

Raucherpausen sind kein Bestandteil der Arbeitszeit. Sie zählen als private Unterbrechung der alltäglichen Arbeit. Der Arbeitgeber besitzt dementsprechend keine gesetzliche Verpflichtung, diese Zeit zu vergüten.

Damit Raucher Pausen nehmen können, sollte der Arbeitgeber klare Regeln festlegen. Das vermeidet Konflikte im Team und stellt die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter sicher. Für HR und Gehaltsabrechnung schafft das nachvollziehbare Prozesse.

Die Dokumentation ist der Schlüsselfaktor zu einer funktionierenden Raucherpausen-Regelung. Raucherpausen sollten systematisch erfasst und von der Arbeitszeit abgezogen werden. Das reduziert Fehler und Missverständnisse und gewährleistet eine rechtssichere Abrechnung.

Protime bietet eine intelligente HR-Software. Mit unserem System können Sie Arbeitszeiten inklusive Pausen erfassen. Über einen HR-Self-Service Zugang können sich die Mitarbeiter selbst ein- und ausloggen. Alle Beschäftigten haben einen transparenten Überblick über ihre geleisteten Arbeitsstunden.

Möchten Sie das Management der Raucherpausen in Ihrem Unternehmen optimieren? Dann kontaktieren Sie uns!
 

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Written by: Isabelle Fassin
International Marketeer