Die Pflicht zur (elektronischen) Arbeitszeiterfassung und die Arbeitszeiten

Zuerst müssen Sie wissen, was (elektronische) Zeiterfassung überhaupt ist. Ganz einfach gesagt, messen Unternehmen damit auf digitalem Wege, wie lange und wann genau ihre Mitarbeitenden ihre Aufgaben erledigen. In Zukunft werden die meisten Unternehmen ein elektronisches System nutzen müssen; Ausnahmen gelten nur für kleine Firmen. Mit welchem digitalen Mittel das aber genau umgesetzt wird, steht den Arbeitgebern frei. Unabhängig von der (elektronischen) Zeiterfassung und vom eingesetzten Werkzeug gibt es konkrete Regeln zur Arbeitszeit, auf die Sie achten müssen:

  1. An einem Arbeitstag beträgt die Arbeitszeit in der Regel 8 Stunden. Nur in Ausnahmefällen sind bis zu 10 Stunden möglich.
  2. Zwischen den Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Pause liegen.
  3. Nach 6 Stunden sind 30 Minuten Pause und nach 9 Stunden 45 Minuten Pause einzuhalten.

Das BAG-Urteil und seine Folgen für Sie

Die Kernergebnisse des Urteils sind zum einen, dass das Arbeitszeiterfassungssystem objektiv, verlässlich und leicht zugänglich sein muss und zum anderen, dass es keine allgemeingültigen Vorschriften gibt. Branchenspezifische Gegebenheiten werden berücksichtigt. Ein deutsches Gesetz auf Grundlage des Urteils ist in Arbeit und wird voraussichtlich 2024 in Kraft treten.      Machen Sie Ihr Unternehmen bereits heute für das neue Arbeitszeiterfassungsgesetz rechtskonform und sparen Sie sich langfristig Arbeit mit Papierkram, indem Sie auf folgende Punkte achten:

  1. Installieren Sie ein System zur digitalen Arbeitszeiterfassung. Beispielsweise die Lösungen von Protime. 
  2. Sorgen Sie dafür, dass die erfassten Daten über Mitarbeiter zwei Jahre gespeichert bleiben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
  3. Richten Sie ein System ein, auf das Mitarbeiter leicht zugreifen können. Diese haben das Recht, über sie aufgezeichnete Daten einzusehen.

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