Arbeitszeiterfassung bedeutet, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch messen, aufzeichnen und dokumentieren. Diese Erfassung ermöglicht eine genaue Kontrolle und Nachverfolgung der geleisteten Arbeitsstunden sowie der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften. Grundsätzlich müssen laut dem Arbeitszeitgesetz bestimmte Regelungen bei der Erfassung der Arbeitszeit eingehalten werden. Dazu gehören:
- Die werktägliche Arbeitszeit beträgt regulär acht Stunden, wobei in Ausnahmefällen eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden möglich ist.
- Es muss eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden zwischen den täglichen Arbeitszeiten eingehalten werden.
- Nach einer sechsstündigen Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Nach einer neunstündigen Tätigkeit muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen.
Diese Regelungen dienen dazu, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden zu gewährleisten und Überlastungen zu vermeiden. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trägt somit nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern auch zum Schutz der Arbeitnehmenden.