Betriebliche Altersvorsorge: So sicherst du deine Rente als Arbeitnehmer
Man möchte meinen, dass man gegen Ende seines Berufslebens und vor allem im Ruhestand endlich das Leben genießen kann: lange Urlaube, viel freie Zeit und weniger Verpflichtungen. Doch was, wenn dafür das Geld fehlt? Dieses Problem betrifft viele Menschen im Alter. Denn trotz gesetzlicher Rente können sich viele den Lebensstandard, den sie während ihres Berufslebens gewohnt waren, im Ruhestand nicht mehr leisten.
Hier kommt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ins Spiel: Arbeitnehmer können damit über ihren Arbeitgeber zusätzlich für das eigene Alter vorsorgen. Häufig wird dafür ein Teil des Bruttogehalts verwendet. Je nach Modell bietet die bAV dabei nicht nur die Möglichkeit, zusätzliches Kapital für den Ruhestand aufzubauen, sondern kann auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile mit sich bringen. Zusätzlich kann der Arbeitgeber sich an der Finanzierung beteiligen.
So attraktiv die bAV auf den ersten Blick klingt, sie ist nicht automatisch für jeden die beste Lösung. Kosten, Vertragsbedingungen und die Höhe des Arbeitgeberzuschusses können entscheidend sein - insbesondere, wenn du den Arbeitgeber wechselst.
In diesem Artikel erfährst du, wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, welche Vor- und Nachteile sie hat und was du als Arbeitnehmer beim Abschluss sowie bei einem Jobwechsel oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beachten solltest.
Summary
Die bAV ist eine der drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland und wird über den Arbeitgeber organisiert. Die Finanzierung kann dabei sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer selbst erfolgen, mittels der sogenannten Entgeltumwandlung. Hierbei wird ein Teil des zukünftigen Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.
Für die Entgeltumwandlung können grundsätzlich auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Gehaltserhöhungen genutzt werden. Diese eingezahlten Beiträge werden später als zusätzliche Altersversorgung ausgezahlt.
Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?
Da Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, kannst du verlangen, dass ein Teil deines zukünftigen Gehalts für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Dein Arbeitgeber muss diesem Wunsch grundsätzlich nachkommen, darf jedoch den konkreten Durchführungsweg bestimmen.
Bietet der Arbeitgeber weder eine Pensionskasse noch einen Pensionsfonds an, muss er für die Entgeltumwandlung zumindest eine Direktversicherung ermöglichen.
Wichtig ist außerdem: Tariflohn kann nicht generell einfach umgewandelt werden, da dies von den Regelungen des jeweiligen Tarifvertrags abhängt.
Zusätzlich gilt seit 2022 grundsätzlich ein Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf die Entgeltumwandlung, sofern der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Hierauf wird jedoch im weiteren Verlauf des Artikels noch genauer eingegangen.
Die bAV kann auf fünf verschiedene Arten organisiert werden. Dabei wird zwischen internen und externen Durchführungswegen unterschieden: Zu den internen Wegen gehören die Direktzusage und die Unterstützungskasse, während die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds zu den externen Durchführungswegen zählen.
Wie bereits erwähnt, entscheidest jedoch nicht du als Arbeitnehmer, welchen Durchführungsweg dein Arbeitgeber nutzt. Grundsätzlich liegt diese Entscheidung beim Arbeitgeber.
Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf dich als Arbeitnehmer ab. Je nach Vereinbarung können dabei auch deine Hinterbliebenen Anspruch auf entsprechende Leistungen haben. Die Direktversicherung ist ein häufig genutzter Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge und kann entweder vom Arbeitgeber, dir als Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam finanziert werden.
Pensionskasse
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, an die dein Arbeitgeber Beiträge zahlt. Du als Arbeitnehmer hast dabei einen eigenen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Die Finanzierung kann entweder durch deinen Arbeitgeber oder durch dich selbst erfolgen.
Pensionsfonds
Auch beim Pensionsfonds handelt es sich um eine externe Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber Beiträge zahlt. Ein besonderer Unterschied zur Pensionskasse besteht darin, dass das Versorgungskapital relativ frei am Kapitalmarkt angelegt werden kann. Dadurch ist der Pensionsfonds stärker kapitalmarktorientiert als klassische versicherungsförmige Lösungen.
Direktzusage
Wie der Name bereits nahelegt, verspricht der Arbeitgeber dir als Arbeitnehmer bei einer Direktzusage eine Versorgung für das Alter. Dafür wird keine externe Versorgungseinrichtung einbezogen, da der Arbeitgeber die zugesagten Leistungen später grundsätzlich selbst erbringt. Um diese Verpflichtungen abzubilden, bildet der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen. Die Zusage kann dabei neben der Altersversorgung auch Leistungen bei Invalidität oder für Hinterbliebene umfassen. Als Arbeitnehmer hast du einen direkten Anspruch gegenüber deinem Arbeitgeber.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden kann. Finanziert wird die Unterstützungskasse grundsätzlich durch den Arbeitgeber, der auch für die zugesagten Leistungen einzustehen hat. Als Arbeitnehmer hast du dabei keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegenüber der Unterstützungskasse.
Durch die Entgeltumwandlung fließt ein Teil deines Bruttogehalts direkt in die bAV. Dieser Betrag wird während der Ansparphase grundsätzlich nicht vollständig als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen behandelt. Dadurch fällt der tatsächliche Nettolohnverlust geringer aus als der Betrag, der in deine bAV fließt.
Wie hoch deine persönliche Ersparnis ausfällt, hängt dabei unter anderem von deinem Bruttogehalt, deinem Steuersatz, deinem Familienstand, deinem Sozialversicherungsstatus und der Höhe der Entgeltumwandlung ab. Zusätzlich kann dein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Von diesen Einsparungen muss er grundsätzlich 15 Prozent als Zuschuss zu deiner bAV weitergeben.
Wie sich die Entgeltumwandlung konkret auf dein Netto auswirkt und wie viel tatsächlich in deine bAV fließen kann, zeigen folgende Abschnitte.
Wie viel sparst du tatsächlich durch die Entgeltumwandlung?
Wichtig ist der Unterschied zwischen dem Bruttoabzug und dem tatsächlichen Nettoverlust.
Machen wir es greifbarer: Stell dir vor, du möchtest monatlich 100 Euro in deine bAV einzahlen. Dafür werden 100 Euro von deinem Bruttogehalt umgewandelt. Dein steuer- und unter bestimmten Voraussetzungen auch sozialversicherungspflichtiges Einkommen sinkt dadurch. Du zahlst somit weniger Steuern und gegebenenfalls auch weniger Sozialversicherungsbeiträge.
Dein Bruttogehalt reduziert sich zwar um 100 Euro, dein Nettogehalt jedoch nicht um den gleichen Betrag. Je nach persönlicher Situation können 100 Euro Entgeltumwandlung beispielsweise nur 60 bis 70 Euro weniger Netto bedeuten. Gleichzeitig fließen die vollen 100 Euro in deine betriebliche Altersvorsorge. Wichtig: Hierbei handelt es sich lediglich um eine beispielhafte Größenordnung und nicht um eine allgemeingültige Ersparnis.
Nehmen wir nun an, dass dein Arbeitgeber zusätzlich den gesetzlichen Zuschuss von 15 Prozent zahlt. In diesem Fall kommen zu deinen 100 Euro weitere 15 Euro hinzu, sodass insgesamt 115 Euro monatlich in deine bAV fließen.
Hier zeigt sich der finanzielle Vorteil der Entgeltumwandlung besonders deutlich: Dein Nettoeinkommen sinkt weniger stark, als der Betrag ausfällt, der tatsächlich in deine Altersvorsorge fließt.
Beispielrechnung: Bruttoabzug versus Nettovorteil
| Ohne Entgeltumwandlung | Mit Entgeltumwandlung | |
| Bruttogehalt | 3.500 | 3.500 |
| Entgeltumwandlung | 100 | |
| Steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen | 3.500 | 3.400 |
| Betrag für die bAV | 0 | 100 |
| Tatsächlicher Nettolohnverlust | 0 | z.B. 60-70 |
| Davon fliessen in die bAV | 0 | 100 |
Die Tabelle zeigt, dass die 100 Euro nicht vollständig vom Nettogehalt abgezogen werden. Der tatsächliche Nettolohnverlust fällt aufgrund der steuerlichen und gegebenenfalls sozialversicherungsrechtlichen Entlastung geringer aus. Wie hoch dieser Unterschied tatsächlich ist, hängt jedoch von deiner persönlichen Situation ab.
Wo genau die Entgeltumwandlung auftaucht, kannst du übrigens auf deiner Lohnabrechnung nachvollziehen, denn dort wird der umgewandelte Betrag in der Regel seperat ausgewiesen.
Die eben besprochene Entgeltumwandlung wird jedoch nicht ausschließlich vom Arbeitnehmer selbst finanziert, sondern setzt auch eine Beteiligung des Arbeitgebers voraus, welche gesetzlich bei 15 % liegt.
Gesetzliche Zuschusspflicht seit 2019 und 2022
Wie bereits erwähnt, muss sich der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss von 15 % an der Entgeltumwandlung beteiligen. Voraussetzung hierfür ist, dass er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Fallen die tatsächlichen Einsparungen geringer aus, ist auch der Arbeitgeberzuschuss entsprechend begrenzt. Spart dein Arbeitgeber beispielsweise nur 10 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen ein, muss er auch nur diese 10 Euro als Zuschuss weitergeben.
Für Entgeltumwandlungen ab 2019 gilt die Zuschusspflicht seit 2019, für ältere Vereinbarungen seit 2022. Tarifverträge können von diesen Regelungen abweichen.
Bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds wird der Arbeitgeberzuschuss zusätzlich zum umgewandelten Entgelt in die bAV eingezahlt.
So verhandelst du einen höheren freiwilligen Zuschuss
Argument 1: Mitarbeiterbindung
Ein höherer Zuschuss macht die bAV als zusätzlichen Benefit attraktiver und kann dadurch zur Mitarbeiterbindung beitragen. Gerade bei Fachkräftemangel oder schwer zu besetzenden Stellen kann eine attraktive betriebliche Altersvorsorge ein Argument sein, um neue Fachkräfte zu gewinnen und die Mitarbeiterfluktuation im Unternehmen zu senken. Diesen Vorteil kannst du im Gespräch mit deinem Arbeitgeber hervorheben.
Argument 2: Bereits bestehende Regelungen
Bevor du über einen höheren Zuschuss verhandelst, solltest du prüfen, ob es in deinem Unternehmen bereits eine Regelung zur bAV gibt. Beispielsweise kann der Arbeitgeber freiwillig mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent beitragen. Falls andere Mitarbeiter bereits einen höheren Zuschuss erhalten oder eine entsprechende betriebliche Regelung besteht, kannst du dich darauf beziehen und nachfragen, ob diese auch für dich gilt.
Argument 3: Einsparungen bei Sozialversicherungsbeiträgen
Durch deine Entgeltumwandlung kann dein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Diese Einsparungen kannst du als Argument für einen höheren Zuschuss nutzen: Wenn dein Arbeitgeber durch deine Entgeltumwandlung Kosten spart, könnte ein Teil dieser Ersparnis zusätzlich in deine bAV fließen. Da Zuschüsse zur bAV in die Personalkostenplanung deines Arbeitgebers einfließen, lohnt es sich, das Gespräch frühzeitig zu suchen, etwa vor der jährlichen Budgetplanung. Einen Anspruch auf einen höheren Zuschuss begründet das allerdings nicht.
Informiere dich daher vor dem Gespräch, wie hoch der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss in deinem Fall ausfällt und ob dein Unternehmen darüber hinaus freiwillige Zuschüsse oder eigene Regelungen zur bAV anbietet. So kannst du gezielt nachfragen, ob für dich eine höhere Beteiligung möglich ist.
Auch wenn das jetzt alles erst sehr verlockend klingen mag, hat die bAV auch Nachteile und unterliegt gewissen Einschränkungen. Insbesondere bei der Entgeltumwandlung solltest du beachten, dass ein geringeres sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt deine spätere gesetzliche Rente deutlich reduzieren kann. Zudem können auf die Betriebsrente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, die den Betrag um ein Weiteres vermindern.
Aufgrund dessen ist es ratsam, nicht nur die Steuerersparnis während der Ansparphase zu betrachten, sondern vor Abschluss die Auswirkungen auf deine gesamte Altersversorgung zu prüfen.
Auswirkungen auf gesetzliche Rente und Krankenversicherung
Durch die Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts nicht mehr als sozialversicherungspflichtiges Entgelt berücksichtigt, wodurch du weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst. Auf lange Sicht können dadurch weniger Entgeltpunkte entstehen, was wiederum auch den Anspruch auf die gesetzliche Rente verringert.
Gleichzeitig wird die Betriebsrente im Rentenalter grundsätzlich bei der Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt, was, sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein, auf die ausgezahlte Betriebsrente anfallen kann.
Wichtig zu beachten ist außerdem, dass je nach Versicherungsstatus und Höhe der Betriebsrente unterschiedliche Regelungen gelten und die Höhe der Freibeträge variieren kann. Deshalb sollte die bAV nicht isoliert betrachtet werden, sondern Steuervorteile heute gegen mögliche Abgaben und Auswirkungen auf die gesetzliche Rente abgewogen werden.
Was passiert mit deiner bAV beim Jobwechsel?
Ein Jobwechsel bedeutet grundsätzlich nicht automatisch, dass deine bisher angesparte bAV verloren geht. Entscheidend ist vielmehr, ob deine Ansprüche bereits unverfallbar sind.
Bei einer arbeitgeberfinanzierten bAV sind deine Ansprüche grundsätzlich unverfallbar, wenn du mindestens 21 Jahre alt bist und die Zusage seit mindestens drei Jahren besteht.
Finanzierst du deine Betriebsrente hingegen selbst über eine Entgeltumwandlung, sind die dadurch erworbenen Ansprüche grundsätzlich sofort unverfallbar.
Sollte dir nun ein Jobwechsel bevorstehen, hast du je nach Durchführungsweg und Vertragsbedingungen verschiedene Möglichkeiten:
- die bAV beim bisherigen Arbeitgeber beitragsfrei weiterzuführen bzw. ruhen zu lassen
- die bAV beim neuen Arbeitgeber fortzuführen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind
- bestehende Anwartschaft unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen
Deshalb solltest du vor dem Wechsel prüfen, welcher Durchführungsweg und welche Vertragsbedingungen für deine bAV gelten. Vor allem solltest du klären, ob und wie sich deine bisherige bAV auf deinen neuen Arbeitgeber übertragen lässt.
Für wen lohnt sich die bAV?
Die betriebliche Altersvorsorge kann sich besonders lohnen, wenn dein Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt und du von den steuerlichen Vorteilen der Entgeltumwandlung profitieren kannst. Ob sie für dich sinnvoll ist, hängt unter anderem von deinem Arbeitgeberzuschuss, den Vertragskosten und deiner persönlichen Situation ab.
Wie wird die betriebliche Altersvorsorge versteuert?
Bei vielen Formen der bAV sind die Beiträge während der Ansparphase bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei. Dafür werden die entsprechenden Leistungen in der Auszahlungsphase grundsätzlich besteuert.
Welche Vor- und Nachteile hat die betriebliche Altersvorsorge?
Zu den Vorteilen der bAV gehören die zusätzliche Altersvorsorge, steuerliche Vorteile während der Ansparphase und gegebenenfalls ein Arbeitgeberzuschuss.
Nachteile können unter anderem geringere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Steuer-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase sein. Auch beim Jobwechsel solltest du die Bedingungen deiner bAV prüfen.
Wie kann man die betriebliche Altersvorsorge kündigen?
Eine bAV kann grundsätzlich nicht einfach wie ein gewöhnlicher Sparvertrag gekündigt und ausgezahlt werden. Je nach Vertrag kann sie stattdessen beitragsfrei gestellt, beim neuen Arbeitgeber fortgeführt oder unter bestimmten Voraussetzungen übertragen werden.
Welche Möglichkeit infrage kommt, hängt vom jeweiligen Durchführungsweg und den Vertragsbedingungen ab.