Ist digitale Arbeitszeiterfassung Pflicht?

Hier können wir eine schnelle Antwort geben. Ja, Zeiterfassung ist Pflicht. Eine digitale Form ist jedoch noch nicht verpflichtend. Das Bundesarbeitsministerium arbeitet jedoch schon an einer Neuregelung.

Doch was ist Zeiterfassung überhaupt? Und wie genau wird ein Unternehmen davon betroffen? Unternehmen messen damit, wie lange und wann genau ihre Mitarbeitenden ihre Aufgaben erledigen. Viele Unternehmen setzen hier schon auf digitale Lösungen. Ganz einfach, weil es am schnellsten geht und immer volle Transparenz bietet. Eine elektronische Zeiterfassung ist zudem zukunftssicher. Ein Gesetzesentwurf von 2023 sah bereits eine digitale Erfassung der Arbeitszeiten vor. Um frühzeitig, gesetzeskonform zu agieren, macht eine digitale Zeiterfassung schon jetzt Sinn. Welche Werkzeuge zur Dokumentation genutzt werden, steht den Unternehmen frei. Es müssen lediglich einige Pflichten zur Arbeitszeiterfassung beachtet werden.

  1. An einem Arbeitstag beträgt die Arbeitszeit in der Regel 8 Stunden. Nur in Ausnahmefällen sind bis zu 10 Stunden möglich.
  2. Zwischen den Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Pause liegen.
  3. Nach 6 Stunden sind 30 Minuten Pause und nach 9 Stunden 45 Minuten Pause einzuhalten.

Das BAG-Urteil und seine Folgen für eine Zeiterfassungssystem-Pflicht

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist lang und kann unübersichtlich sein. Deswegen brechen wir es für Sie auf die wichtigsten Kernaussagen herunter. Das Arbeitszeiterfassungssystem muss objektiv, verlässlich und leicht zugänglich sein. Es gibt bisher keine allgemeingültigen Vorschriften, wie genau das aussehen muss. Es gibt branchenspezifische Gegebenheiten. Deswegen gilt ein besonderes Augenmerk auf besonders große Unternehmen. Für kleinere Unternehmen gilt meist eine lockere Gesetzgebung. Machen Sie Ihr Unternehmen bereits heute für das neue Arbeitszeiterfassungsgesetz rechtskonform. Sparen Sie sich langfristig Arbeit mit Papierkram, indem Sie auf folgende Punkte achten:

 

  1. Installieren Sie ein System zur digitalen Arbeitszeiterfassung. Beispielsweise die Lösungen von Protime.
  2. Sorgen Sie dafür, dass die erfassten Mitarbeiterdaten zwei Jahre gespeichert bleiben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
  3. Richten Sie ein System ein, auf das Mitarbeiter leicht zugreifen können. Diese haben das Recht, über sie aufgezeichnete Daten einzusehen.

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