In der Nacht zum 25. Oktober 2026 werden die Uhren um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Wer nachts arbeitet, arbeitet dadurch eine Stunde länger. Diese Stunde ist Arbeitszeit: Sie zählt für die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes, muss erfasst und – je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung – vergütet oder einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

In der Nacht zum Sonntag, 25. Oktober 2026, werden die Uhren um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt – in allen EU-Staaten im selben Moment, um 1 Uhr koordinierter Weltzeit. Grundlage sind die Richtlinie 2000/84/EG und die Sommerzeitverordnung.

Wer in dieser Nacht arbeitet, arbeitet eine Stunde länger, als der Schichtplan zeigt. Diese Stunde ist Arbeitszeit, und sie liegt vollständig in der Nachtzeit.

Ob sie vergütet, als Überstunde bezahlt oder einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Fehlt eine Regelung, ist sie grundsätzlich zu vergüten.

Ein Punkt, den viele übersehen: In 10-Stunden-Nachtschichten überschreitet die zusätzliche Stunde die Grenze des § 6 Abs. 2 ArbZG. Zulässig ist das nur, wenn ein Tarifvertrag abweicht – sonst muss die Schicht in dieser Nacht früher enden.

Und ein technisches Problem vor allem anderen: Zwischen 2 und 3 Uhr läuft die Uhr zweimal. Speichert Ihr System nur die Ortszeit statt des Zeitversatzes, zeigt die Nachtschicht acht statt neun Stunden – ohne dass es jemand bemerkt.

ZAHLEN UND FAKTEN

✓     Die Sommerzeit endet nach der Richtlinie 2000/84/EG am letzten Sonntag im Oktober um 1 Uhr UTC; 2026 ist das der 25. Oktober, 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit.

✓     Die nächste Umstellung auf Sommerzeit ist am 28. März 2027 – einem Ostersonntag. Die Nachtschicht wird dann eine Stunde kürzer.

✓     Nachtzeit ist nach § 2 Abs. 3 ArbZG die Zeit von 23 bis 6 Uhr; die doppelt durchlaufene Stunde liegt vollständig darin.

✓     Nachtarbeitnehmer dürfen werktäglich höchstens acht Stunden arbeiten, bis zu zehn mit Ausgleich innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen (§ 6 Abs. 2 ArbZG).

✓     Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich ist aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).

✓     Nachtzuschläge sind zwischen 0 und 4 Uhr bis 40 % des Grundlohns steuerfrei, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde (§ 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG).

✓     Ein Ende der Zeitumstellung ist offen: Das Europäische Parlament stimmte am 26. März 2019 zu, der Rat hat bis heute keinen gemeinsamen Standpunkt (EU-Kommission).

Was passiert bei der Zeitumstellung am 25. Oktober 2026 genau?

Die Sommerzeit endet in allen EU-Mitgliedstaaten am letzten Sonntag im Oktober um 1 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC). Grundlage ist die Richtlinie 2000/84/EG, in Deutschland umgesetzt durch die Sommerzeitverordnung (SoZV). Für 2026 heißt das: In der Nacht von Samstag, 24. Oktober, auf Sonntag, 25. Oktober, wird die Uhr um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit auf 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit zurückgestellt. Die Stunde von 2 bis 3 Uhr läuft zweimal ab.

Weil die Umstellung in allen EU-Staaten im selben Moment erfolgt, betrifft sie Werke in Deutschland, Polen oder Spanien zur gleichen Stunde. Wer Standorte in mehreren Ländern führt, kann deshalb eine gemeinsame Regel für alle Nachtschichten festlegen.

Ein Ende der Zeitumstellung ist nicht absehbar. Die Europäische Kommission schlug im September 2018 vor, sie abzuschaffen, das Europäische Parlament stimmte am 26. März 2019 zu. Seitdem liegt das Verfahren beim Rat, der sich bis heute auf keinen gemeinsamen Standpunkt geeinigt hat (Vertretung der EU-Kommission in Deutschland). Planen Sie also auch für 2027 mit zwei Umstellungen.

Wie lang ist eine Nachtschicht bei der Umstellung auf Winterzeit – und wie im März?

Die Uhrzeit von Schichtbeginn und Schichtende bleibt gleich, die tatsächlich gearbeitete Zeit ändert sich. Wie stark das ins Gewicht fällt, hängt vom Schichtmodell ab. Die folgende Tabelle zeigt die Nettoarbeitszeit der drei gängigen Modelle in beiden Umstellungsnächten.

SchichtmodellPauseNetto-Arbeitszeit normal25.10.2026 (Winterzeit)28.03.2027 (Sommerzeit)Prüfpunkt am 25.10.
8-Stunden-Nachtschicht, 22–6 Uhr30 Min.7,5 Std.8,5 Std.6,5 Std.Über 8 Std.: Ausgleich im Kalendermonat bzw. in 4 Wochen (§ 6 Abs. 2 ArbZG), Aufzeichnung nach § 16 Abs. 2
10-Stunden-Nachtschicht, 20–6 Uhr45 Min.9,25 Std.10,25 Std.8,25 Std.Über 10 Std.: nur mit abweichender Regelung nach § 7 ArbZG, sonst Schicht verkürzen
12-Stunden-Schicht (Kontischicht), 18–6 Uhr60 Min.11 Std.12 Std.10 Std.Modell beruht bereits auf § 7 ArbZG: prüfen, ob der Tarifvertrag 12 Std. abdeckt

Eigene Berechnung auf Grundlage von §§ 3, 4, 6 und 7 ArbZG; Pausen als Beispielwerte. Stand: 28.09.2026.

Die Rechnung wirkt banal, sie hat aber Folgen: Das 10-Stunden-Modell hat keinen Puffer mehr. Eine Viertelstunde über der Grenze ist ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, auch wenn niemand länger bleibt als geplant. Wie die Grenzen im Einzelnen gelten, lesen Sie in unserem Beitrag zur Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz; zu den Mindestpausen je Schichtlänge hilft der Überblick zur Pausenregelung.

Checkliste zum Download
Schichtmodelle, Pausen und Ausgleichszeiträume auf einen Blick: Laden Sie die Checkliste für die perfekte Personaleinsatzplanung herunter und prüfen Sie Ihre Nachtschichten vor dem 25. Oktober.

Wann überschreitet die längere Nachtschicht die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes?

Für Nachtarbeitnehmer gilt eine engere Grenze als für andere Beschäftigte. Nachtarbeitnehmer ist nach § 2 ArbZG, wer normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht leistet oder an mindestens 48 Tagen im Jahr nachts arbeitet. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr umfasst. Für diese Gruppe regelt § 6 Abs. 2 ArbZG:

  • Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten.
  • Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
  • Abweichungen darüber hinaus sind nur über einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags möglich (§ 7 ArbZG).

Für den 25. Oktober folgt daraus eine klare Reihenfolge. In der 8-Stunden-Schicht entsteht eine Verlängerung, die Sie im laufenden Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen ausgleichen müssen. Da die Arbeitszeit acht Stunden übersteigt, ist sie außerdem nach § 16 Abs. 2 ArbZG aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Unabhängig davon gilt seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 ohnehin die Pflicht, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen – den Stand der geplanten Reform der Arbeitszeiterfassung haben wir gesondert zusammengefasst.

In der 10-Stunden-Schicht gibt es zwei saubere Wege: Ein Tarifvertrag lässt die Verlängerung ausdrücklich zu, oder die Schicht endet in dieser Nacht eine Stunde früher – etwa durch eine versetzte Ablösung. Die Ruhezeit nach § 5 ArbZG bleibt in der Regel unberührt, weil das Schichtende auf der Uhr gleich bleibt und die Folgeschicht sich nicht verschiebt.

Muss der Arbeitgeber die zusätzliche Stunde in der Nachtschicht bezahlen?

Grundsätzlich ja. Die zusätzliche Stunde ist Arbeitszeit, und Arbeitszeit ist nach § 612 BGB zu vergüten, wenn die Leistung nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Die IHK Hannover fasst es so: Die zusätzliche Stunde ist grundsätzlich zu vergüten, etwa als Überstunde. Wie genau, hängt von drei Konstellationen ab:

  • Stundenlohn: Beschäftigte erhalten die tatsächlich gearbeiteten Stunden, also neun statt acht. Im März gilt umgekehrt: Für die entfallene Stunde besteht ohne abweichende Regelung kein Lohnanspruch, wie Haufe im März 2026 zusammenfasste.
  • Monatsgehalt: Hier entscheidet die Überstundenregelung. Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten, ist auch diese Stunde abgegolten; andernfalls wird sie vergütet oder gutgeschrieben.
  • Arbeitszeitkonto: In vielen Schichtbetrieben landet die Stunde als Plus auf dem Arbeitszeitkonto und wird im März mit der fehlenden Stunde verrechnet. Das ist betrieblich die einfachste Lösung, setzt aber eine Regelung im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag voraus.

Müssen Beschäftigte die Stunde überhaupt arbeiten? Fehlt eine Regelung, kommt es auf eine Interessenabwägung an. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 1985 anerkannt, dass Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben, Lücken zwischen den Schichten zu vermeiden (BAG, 11. September 1985, 7 AZR 276/83, zitiert nach IHK Hannover). Für Beschäftigte im Mindestlohnbereich gilt zudem: Der Mindestlohn von 13,90 € wird je Zeitstunde geschuldet, auch für die zusätzliche Stunde.

Welche Nachtzuschläge fallen für die zusätzliche Stunde an?

Das Arbeitszeitgesetz schreibt keinen festen Zuschlag vor. § 6 Abs. 5 ArbZG verlangt für Nachtarbeit eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag, soweit kein Tarifvertrag gilt. Die konkrete Höhe steht deshalb meist im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung – und gilt dort auch für die zusätzliche Stunde, weil sie mitten in der Nacht liegt.

Steuerlich ist die Stunde besonders: Sie liegt zwischen 2 und 3 Uhr. Nach § 3b EStG sind Zuschläge für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr bis 25 % des Grundlohns steuerfrei; für Arbeit zwischen 0 und 4 Uhr erhöht sich der Satz auf 40 %, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde. Der Grundlohn wird dabei mit höchstens 50 € je Stunde angesetzt. Für eine Schicht, die um 22 Uhr beginnt, fällt die zusätzliche Stunde also in das 40-%-Fenster.

Die Konsequenz für die Entgeltabrechnung: Die Stunde muss nicht nur gezählt, sondern auch dem richtigen Zeitfenster zugeordnet werden. Wird sie in der Abrechnung pauschal „angehängt“, stimmt die Zuschlagsberechnung nicht.

Rechenbeispiel: Was kostet die Zeitumstellung einen Zulieferer mit 310 Beschäftigten in der Nachtschicht?

Ein Automobilzulieferer mit 1.200 Beschäftigten an drei Standorten fährt einen Dreischichtbetrieb. In der Nacht zum 25. Oktober arbeiten 310 Personen in der Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr. Für die Rechnung nehmen wir einen durchschnittlichen Stundenlohn von 24 € an; der tarifliche Nachtzuschlag soll 25 % betragen. Die folgende Tabelle vergleicht, was dieselbe Stunde unter vier Regelungen bedeutet.

Regelung im BetriebWas mit der Stunde passiertWirkung für 310 Beschäftigte
A · Stundenlohn, keine SonderregelVergütung der 9. Stunde plus Nachtzuschlag 25 %310 × 24 € × 1,25 = 9.300 €
B · Monatsgehalt mit ArbeitszeitkontoGutschrift von 1 Std. je Person, Ausgleich im März310 Std. Zeitguthaben, entspricht rund 39 Achtstundenschichten
C · Tarif mit Mehrarbeitszuschlag 25 % und Nachtzuschlag 25 %Vergütung als Mehrarbeit in der Nacht310 × 24 € × 1,5 = 11.160 €
D · Zeiterfassung rechnet nur Uhrzeit-DifferenzSystem zeigt 8 statt 9 Std., Stunde fehlt im Nachweis310 Std. nicht erfasst, 7.440 € Grundvergütung offen, Aufzeichnung nach § 16 Abs. 2 ArbZG fehlerhaft

Beispielrechnung mit angenommenen Werten (Stundenlohn, Zuschlagssätze). Ihre tarifliche Regelung kann abweichen.

Szenario D ist das eigentliche Risiko. Die Beträge in A und C sind planbar und stehen im Budget. Eine Stunde, die im System nicht existiert, taucht erst auf, wenn Beschäftigte ihre Abrechnung prüfen oder der Betriebsrat nachfragt – und dann für alle 310 gleichzeitig. Im März 2027 wiederholt sich das Problem spiegelbildlich: Dann zeigt ein falsch rechnendes System eine Stunde zu viel, und die Umstellung fällt ausgerechnet auf Ostersonntag, also in eine Nacht mit Sonntags- und gegebenenfalls Feiertagszuschlägen.

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Wie erfasst ein Zeiterfassungssystem die doppelte Stunde von 2 bis 3 Uhr korrekt?

Das Problem liegt in der Uhrzeit selbst. Eine Buchung um 2:30 Uhr gibt es in dieser Nacht zweimal, einmal in Sommerzeit und einmal in Winterzeit. Rechnet ein System nur „Gehen minus Kommen“ auf Basis der Ortszeit, ergibt 22:00 bis 6:00 Uhr acht Stunden – obwohl neun gearbeitet wurden. Eine digitale Arbeitszeiterfassung muss die Buchungen deshalb mit Zeitzone oder Zeitversatz speichern und die Dauer daraus berechnen. Prüfen Sie mit Ihrer IT oder Ihrem Anbieter vor dem 25. Oktober diese Punkte:

  1. Speichern die Zeiterfassungsterminals und die mobile Erfassung die Buchung mit Zeitversatz zu UTC, und stellen sie die Uhrzeit automatisch um?
  2. Wird eine Schicht, die über die Umstellung läuft, mit ihrer tatsächlichen Dauer bewertet, also neun Stunden am 25. Oktober und sieben am 28. März?
  3. Ordnet das System die zusätzliche Stunde dem richtigen Zuschlagsfenster zu (0–4 Uhr)?
  4. Löst die längere Schicht die hinterlegten Warnungen für Höchstarbeitszeit aus, damit Schichtleitende reagieren können?
  5. Kommt die Stunde vollständig in der Übergabe an die Lohnabrechnung an, mit korrekter Zuschlagsart?
  6. Testen Sie den Ablauf mit einer Probebuchung in einer Testumgebung, nicht erst in der echten Nacht.

 

Arbeitszeitmanagement

Wie Schichtregeln, Zuschläge und Salden in einem System zusammenlaufen, zeigt unser Arbeitszeitmanagement mit hinterlegten Schicht- und Zuschlagsregeln.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Regelung der Zeitumstellung?

Wo ein Betriebsrat besteht, ist er bei der Frage, wie die Zeitumstellung gehandhabt wird, in der Regel einzubeziehen. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gibt ihm ein Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Nr. 3 bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Wer die Schicht in der Umstellungsnacht verkürzt, verlängert oder auf das Arbeitszeitkonto bucht, berührt beides.

Praktisch bewährt sich eine dauerhafte Regelung statt einer Absprache jedes Jahr: eine kurze Klausel in der Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit, die für Oktober und März festlegt, ob die Stunde gearbeitet, vergütet oder gutgeschrieben wird. Das spart zwei Abstimmungsrunden pro Jahr und gibt Schichtleitenden eine klare Antwort, wenn Beschäftigte nachfragen.

Checkliste: Was HR, Schichtplanung und Entgeltabrechnung bis zum 25. Oktober klären sollten

  1. Liste aller Nachtschichten erstellen, die über 3 Uhr hinausgehen, getrennt nach Standort und Schichtmodell.
  2. Für jedes Modell prüfen, ob die verlängerte Schicht die 8- oder 10-Stunden-Grenze überschreitet (Tabelle oben).
  3. Regelung festhalten: Vergütung, Arbeitszeitkonto oder Schichtverkürzung – mit Verweis auf Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
  4. Zuschläge prüfen: tariflicher Nachtzuschlag, steuerfreies Fenster 0–4 Uhr, Sonntagszuschlag ab 0 Uhr.
  5. Zeiterfassung testen: Dauer, Zuschlagsfenster, Warnungen und Export in die Lohnabrechnung.
  6. Beschäftigte informieren: kurze Mitteilung über das Mitarbeiterportal oder am Schwarzen Brett, wie die Stunde behandelt wird.
  7. Termin für den 28. März 2027 gleich mit einplanen – dann fällt die Umstellung auf Ostersonntag.

Je nach Ausgangslage: Was für Ihren Betrieb gilt

Industrie mit Kontischicht und 12-Stunden-Schichten

Ihr Modell beruht bereits auf einer tariflichen Abweichung nach § 7 ArbZG. Prüfen Sie, ob der Tarifvertrag auch zwölf Stunden Nettoarbeitszeit in der Umstellungsnacht abdeckt, und legen Sie fest, ob die Ablösung früher erfolgt. Mehr zu Lösungen für die Fertigung.

Krankenhaus und Pflege mit Nachtdiensten

Nachtdienste enthalten oft Bereitschaftsanteile. Klären Sie, ob die zusätzliche Stunde als Vollarbeit oder als Bereitschaft gilt, und planen Sie die Übergabe so, dass die Besetzung um 3 Uhr nicht doppelt gezählt wird. Hinweise für das Gesundheitswesen.

Logistik mit Aushilfen und Minijobbern

Bei 603 € Monatsgrenze und 13,90 € Mindestlohn liegen rund 43 Stunden im Monat. Wer Minijobber genau darauf plant, überschreitet mit der Zusatzstunde die Grenze (44 × 13,90 € = 611,60 €). Stimmen Sie mit der Entgeltabrechnung ab, wie Sie das ausgleichen. Details in unserem Beitrag zur Minijob-Grenze 2026. Für Minijobber gilt zudem die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG binnen sieben Tagen.

Verwaltung mit Monatsgehalt und Gleitzeit

Nachtarbeit ist hier die Ausnahme, etwa in IT-Betrieb oder Werkschutz. Meist genügt es, die Stunde über das Gleitzeitkonto laufen zu lassen. Wichtig ist, dass die Erfassung die tatsächliche Dauer bucht.

Unternehmen mit Standorten in mehreren EU-Ländern

Die Umstellung erfolgt in der gesamten EU zur selben Minute (1 Uhr UTC). Eine konzernweite Regel für die Umstellungsnacht ist daher möglich; Zuschläge und Mitbestimmung richten sich aber nach dem jeweiligen Landesrecht.

So unterstützt Protime

Protime erfasst Kommen und Gehen an Terminals, im Mitarbeiterportal oder mobil und bewertet die Zeiten nach den Regeln, die für Ihren Betrieb hinterlegt sind: Schichtmodell, Pausen, Zuschläge, Salden. Warnungen zeigen Schichtleitenden, wenn eine Schicht die konfigurierten Grenzen erreicht; die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Die validierten Stunden und Zuschläge gehen an Ihren Lohnabrechnungsanbieter. In der Personaleinsatzplanung planen Sie Ablösungen nach Regeln, Qualifikationen und Verfügbarkeit, auch für eine kürzere oder längere Nacht.

Laut der Navigator-Series-Studie von SD Worx in Zusammenarbeit mit Protime schätzen Arbeitgeber die Zeitersparnis durch ein Zeiterfassungssystem auf rund 30 %. Wie ein Industrieunternehmen das über mehrere Standorte umsetzt, zeigt die Erfahrung von Liebherr. Was Schichtleitende konkret entlastet, lesen Sie unter Entlastung für Teamleitende.

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