Der erste Schritt besteht darin, Zeiterfassung nicht als starren Kontrollmechanismus, sondern als strategisches Instrument zur Verbesserung des Wohlbefindens der Mitarbeiter*innen zu betrachten. Eigentlich ist die Arbeitszeiterfassung in Deutschland schon seit 2019 verpflichtend, hatte seinerzeit doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein entsprechendes Urteil verkündet, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) anhält, im eigenen Parlament ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung zu verabschieden. In vielen Ländern ist dies längst geschehen. Italien, Portugal oder Dänemark adaptierten bestehende Gesetze lediglich entsprechend den neuen Vorgaben.
In Deutschland braucht es stattdessen ein komplett neues Gesetz – und dieses lässt auch sechs Jahre nach dem Urteil aus Luxemburg nach wie vor auf sich warten. Im Jahr 2022 beschloss der Bundesgerichtshof (BGH) eine Arbeitszeiterfassungspflicht, die Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu dokumentieren. Wie das geschieht, ist egal, und kontrolliert wird es (so gut wie) nie. Und so liegt der Ball unverändert bei der Bundesregierung. Die Ampel hatte vor zwei Jahren einen ersten Gesetzentwurf zur elektronischen Arbeitszeiterfassung präsentiert. Seitdem läuft dessen Überarbeitung. Doch angesichts der Tatsache, dass man seitdem kaum noch etwas dazu gehört hat, könnte auch die Vermutung aufkommen, dass er derzeit einfach in irgendwelchen Berliner Schreibtischschubladen verstaubt. Es bleibt abzuwarten, ob mit der zukünftigen Regierung wieder Bewegung in die Sache kommt.